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Aus dem Wald in Ihre gute Stube - alles aus einer Hand

Impressum, AGB, ATVe-recht24

Angaben gemäß § 5 TMG:

Martina Seifert
Tischlerei Fenske
St.-Michael-Str. 26
39112 Magdeburg

Kontakt:

Telefon: +49 (391) 60 03 61
Telefax: +49 (391) 6 05 96 08
E-Mail: info@tischlerei-fenske.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 223744477

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Tischlermeister
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland
Die Meisterprüfung (Torsten Seifert) wurde vor dem Prüfungsausschuss der HWK in Magdeburg am 27.09.1997 abgelegt.
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Magdeburg (0024134)
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung
Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz der Gesellschaft:
Helvetia Versicherungen
61377 Friedrichsdorf
Geltungsraum der Versicherung: Bundesrepublik Deutschland

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Webmaster: Web on your Site - Werner Czimek • www.Web-on-your-Site.de
E-Mail: info@Web-on-your-Site.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tischlerei Fenske GbR

1. Geltungsbereich
Die Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, unseren allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) und der Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB).

2. Lieferung
An Lieferfristen und Ausführungsterminen sind wir nur in soweit gebunden, als wir an der Einhaltung der Fristen durch Lieferverzug unserer Vorlieferanten, rechtmäßigem Streik, ungünstige Witterungsverhältnisse, höhere Gewalt gehindert sind. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.

3. Angebote / Vertragsabschluß
Wir halten uns an unsere Angebotspreise 6 Wochen gebunden. Kommt es zu Materialpreiserhöhungen sowie zu Änderungen durch Tarifverhandlungen, sind wir berechtigt unsere Preise nach abgelaufener Angebotsbindefrist anzupassen. Alle Angebote freibleibend. Weicht ein Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt dieser Vertrag erst mit der schriftlich bestätigten Änderung des Auftraggebers zustande.

4. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel ( z.B. Transportschäden, Montageschäden ect. ) müssen am Tag der Lieferung / Montage der Leistung bzw. Abnahme angezeigt werden. Danach können Gewähleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl , entweder die mangelhafte Lieferung nachzubessern, oder dem Auftraggeber gegen Rückgabe des mangelhaften Liefergegenstandes Ersatz zu liefern. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung auf Behebung der Mängel nach, hat der Auftraggeber nicht das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachnung des Vertrages zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz für etwaige Nachfolgeschäden besteht nicht.

5. Zahlung
Das Zahlungsziel für unsere Leistungen beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Kleinstaufträge bis zu einem Nettowert von 250,00 Euro sind in bar zu bezahlen. Der Auftraggeber hat nach erfolgter Teillieferung das Recht auf Vergütung dieser Teillieferung. Nach Ablauf des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber in Verzug. Er hat dem Auftragnehmer dann Verzugszinsen zu zahlen. Die Höhe des Verzugszins beträgt gem. § 288 BGB (1) 5 % über dem jeweils geltenden Lombardsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Auftragnehmer steht es frei einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer weiterhin zur sofortigen Einstellung von weiteren Lieferungen und Leistungen. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

6. Entwürfe und Zeichnungen
Für viele Angebote fertigt der Auftragnehmner Zeichnungen und Entwürfe für den für den Auftraggeber an. Diese sind unbestrittenes Eigentum des Auftragnehmers. Er behält sich Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung eines Auftrages zunverzüglich zurückzugeben.

7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegentände und Materialien beiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftrageber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein , oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß diese AGB eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessenen Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der AGB gewollt war.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftsstandort des Auftragnehmers.

Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) der Tischlerei Fenske GbR

1.  Holz - und Holzwerkstoffe sind  Naturprodukte bzw. natürlich gewachsene Rohstoffe. Furnierstämme fallen in Farbe und Struktur unterschiedlich aus. Solche Unterschiede, speziell in der Struktur, gibt es sogar innerhalb eines Stammes. Naturbedingte Unterschiede und Eigenarten verschiedener Holzarten, das Quell - und Schwindverhalten durch Feuchtigkeitsaufnahme- und Abgabe, die Neigung zu Rißbildung, das Austreten von Harz, die Verfärbung durch Einwirkung von UV- Stahlung sind naturbedingt, durch uns nicht beeinflußbar, und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.

2.  Holzmuster, Beizmuster, Lackmuster und andere Handmuster dienen ausschließlich zur Beratung. Diese Handmuster unterliegen vorgenannten Veränderungen. Leichte Unterschiede zum fertigen Endprodukt stellen keinen Reklamationsgrund dar.

3.  Für die Bemusterung von deckenden Farbtönen stellen wir die RAL- Karte sowie eigene Farbfächer unserer Farblieferanten in gedruckter Version zur Verfügung. Leichte Unterschiede zwischen diesen gedruckten Farbfächern und dem tatsächlich lackierten Endprodukt können möglich sein.

4.  Lasierte , deckend , transparente und farblose Lackierungen verändern sich durch Einfluß von UV- Stahlung. Dunkle Holzarten bleichen aus, helle Holzarten dunkeln nach. Deckend lackierte Oberflächen verhalten sich ebenso. Die ist ein natürlicher Prozeß und nicht beeinflußbar. Dies stellt keine Reklamationgrund dar.

5.  Die Haltbarkeit von lackierten / lasierten Holzoberflächen im Außenbereich ist sehr stark von den Umwelteinflüssen abhängig. Unabhängig von der eingesetzten Holzart ist auch der Stanort des Gebäudes von entscheidender Bedeutung. So beeinflüssen die Lage der Geschosse im Gebäude, die Himmelsrichtung, Stadt- oder ländliche Gegend, der Einbau in verschiedenen Klimagegenden (Nord / Süd / Ost / West-Gefälle) die Langlebigkeit. Dauerhafte Sonneneinstrahlung sorgt bei helleren, transparent lasierten Oberflächen duch verstärkte UV- Belastung für kürzere Renovierungsintervalle. Dunklere lasierte Oberflächen "heizen" Holzbauteile mehr auf, was eine Rißbildung und das Öffnen von Brüstungsfugen beschleunigt. Deckende Lackierungen bieten einen besseren UV- Schutz. Dunkle Farbtöne erwärmen die Oberfläche ebenso mehr als helle Farbtöne. Die Auswirkungen auf das Holz sind, eben so wie bei lasierten Oberflächen, durch das Quell- und Schwindverhalten spürbar. All dies sind naturbedingte Erscheinungen und stellen somit keine Reklamationsgründe dar.   

6.  Fenster, Türen sowie Bauelemente aller Art werden mechanisch und witterungsmäßig beansprucht. Sie unterliegen dem Verschleiß. Für die Werterhaltung und Gewährleistung ist eine regelmäßige Wartung unerläßlich. Hierzu bieten wir Wartungsverträge an. Ohne Abschluß eines Wartungsvertrages  ist die Gewährleistung eingeschränkt.

7.  Leistungen aus Aufträgen, die mit Kundenmaterial ausgeführt werden, Reparaturaufträge an Gegenständen deren bestimmungsmäßige Nutzung zweifelhaft oder offensichtlich uneignet ist, werden grundsätzlich nur unter Ausschluß der Gewährleistung erbracht. Das Gleiche ist für mangelhafte und/oder falsche Konstruktionen zutreffend.

8.  Bei hydraulischen Türschließsytemen verändert sich die Viskosität im Türschließer durch Temperaturveränderungen. Besonders zu verschiedenen Jahreszeiten ist ein Nachjustieren der Schließkraft und Öffnungsdämpfung erforderlich. Diese Einstellarbeiten obliegen dem Eigentümer / Vermieter der Immobilie.

9.  Silikonfugen, Glasversiegelungen und sonstiege Dichtungsfugen sind Wartungsfugen. Sie unterliegen nicht der Gewährleistung.

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Reparaturen und Wartung

Für Reparaturen aller Art stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter stets zur Verfügung. Sei es der Erbstuhl der Oma, Schäden nach Einbrüchen, oder einfach nur klemmende Fenster und Türen...

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Türen- und Fensterbau

Die Tradition der Tischlerei Fenske liegt im Türen und Fensterbau. Schon zu Zeiten der ehemaligen DDR fertigten wir Fenster und Türen aus Holz. Diese Tradition haben wir beibehalten und weiterentwickelt.

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Möbelbau

Wir beraten, planen, konstruieren und fertigen Ihre Möbel nach Ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen. Modern oder traditionell, ob Wohnraum, Bad, Schlafraum, Küche, egal bei welcher Einbausituation - wir finden immer eine passende Lösung.

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Innenausbau

Genau wie beim individuellen Möbelbau fertigen wir für Sie auch Wand-, Decken- und sonstige Verkleidungen. Der Übergang zwischen Innenausbau und Möbeln und auch Bauelementen (Fenster und Türen) kann fließend sein.

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